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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Torbens Küche

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend die „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen Kunden und dem Inhaber des unter der Firma „Torbens Küche“ betriebenen Einzelunternehmens, Herrn Torben Stargardt, Koppelweg 4, D-31848 Bad Münder (nachfolgend nur bezeichnet als „Torbens Küche“) in Bezug auf dessen, dem Geschäftsbetrieb zuzuordnende Angebot geschlossen werden, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist. 

(2) Die AGB regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verträge über die Planung und die Ausführung von Catering oder ähnlichen Dienstleistungen durch Torbens Küche. Die AGB sind jedem Angebot von Torbens Küche beigefügt und werden, auch ohne separate ausdrückliche Annahmeerklärung, mit der Auftragserteilung Vertragsbestandteil.

 

 

§ 2 Leistungsumfang und Vertragsschluss

(1) Die inhaltliche Ausgestaltung der Tätigkeiten und der Umfang der von Torbens Küche geschuldeten Leistungen richten sich nach den im Einzelnen zwischen den Parteien vereinbarten und im Angebot festgehaltenen Absprachen. 

(2) Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die vom Kunden ausdrücklich erklärte Auftragserteilung und die damit verbundene Annahme eines Angebots von Torbens Küche durch den Kunden zustande. 

 

 

§ 3 Änderungswünsche, Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, Torbens Küche rechtzeitig vor der Auftragserteilung die genaue Anzahl der zu bewirtenden Personen mitzuteilen und eine Auflistung der gewünschten Speisen, Getränke und des restlichen Leistungsumfanges zur Verfügung zu stellen. Die diesbezüglich in einem Angebot festgehaltenen und mit Auftragserteilung bestätigten Angaben sind grundsätzlich verbindlich und können nur nach Maßgabe des Abs. (2) abgeändert werden.

 

(2) Änderungswünsche am vertraglich vereinbarten Leistungsumfang sind Torbens Küche bis spätestens 14 Kalendertagen vor der Veranstaltung in Textform anzuzeigen. Torbens Küche wird rechtzeitig eingehende Änderungswünsche nach billigem Ermessen auf tatsächliche und wirtschaftliche Machbarkeit überprüfen und dem Kunden kurzfristig das Ergebnis der Prüfung des Änderungswunsches mitteilen, sowie ob und inwieweit der Änderungswunsch Auswirkungen auf Vergütung und/oder die zeitliche Planung hätte. Mit anschließender erneuter Bestätigung eines machbaren Änderungswunsches durch den Kunden, die unverzüglich – spätestens jedoch 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn – zu erfolgen hat, werden die vertraglichen Leistungspflichten entsprechend dem Änderungswunsch verbindlich angepasst. Wird ein durchführbarer Änderungswunsch nicht bis spätestens 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn vom Kunden bestätigt, gelten die ursprünglich vereinbarten Konditionen unverändert fort.

 

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Torbens Küche auf Besonderheiten am Ort der Veranstaltung hinzuweisen, welche Einfluss auf die Durchführung der Leistungen von Torbens Küche haben können. Zu diesen Besonderheiten zählen insbesondere Baustellen, gesperrte Straßen oder fehlende Parkmöglichkeiten, das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von funktionsfähigen Fahrstühlen oder sonstige bauliche Besonderheiten am Veranstaltungsort. 

 

§ 4 Vergütung, Anzahlung

(1) Die Vergütung für die Leistungen von Torbens Küche richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen im Rahmen der Angebotserstellung und Auftragserteilung.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, ab einem Gesamtpreis von 1.500,00 Euro netto spätestens 14 Kalendertage vor der Veranstaltung eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme an Torbens Küche zu zahlen. Der restliche Betrag ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Ein Verzug tritt – ohne weitere Inverzugsetzung – ab dem 15. Tage nach Rechnungszugang ein. Ab diesem Tage hat Torbens Küche einen Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gegen den Kunden. 

 

 

§ 5 Bereitstellung von Gegenständen

(1) Alle Gegenstände, die im Zusammenhang mit Leistungen von Torbens Küche bereitgestellt werden, sind nur für die Zeit der jeweiligen Veranstaltung vermietet und verbleiben im Eigentum der jeweils Berechtigten.

(2) Der Kunde ist verpflichtet die Gegenstände unmittelbar nach Abschluss der Veranstaltung an Torbens Küche zurückzugeben.  

 

 

§ 6 Rücktritt/Kündigung, Stornierungspauschalen

(1) Verträge über Leistungen von Torbens Küche sind stets über einzelne Veranstaltungen und demnach für eine bestimmte Zeit geschlossen. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist ausschließlich bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere der §§ 323, 324, § 326 Abs. (5) BGB oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. 

(2) Die Rücktritts-/ Kündigungserklärung hat in Textform zu erfolgen. Der Erklärung ist eine Begründung beizufügen.

 

(3) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Rücktritt oder eine Kündigung nicht vor und besteht der Kunde nach Hinweis hierauf auf einer vorzeitigen Vertragsbeendigung, kann Torbens Küche vom Kunden Ersatz der durch die Weigerung der Leistungsannahme entstehenden Kosten, der vergeblichen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. 

 

(4) Ohne konkreten Schadensnachweis kann Torbens Küche in diesem Fall zur Abgeltung  der genannten Positionen eine Stornierungspauschale in folgender Höhe verlangen:

​(a) 20 % der Gesamtkosten bei einer Stornierung bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn;

​(b) 40 % der Gesamtkosten bei einer Stornierung zwischen 13 und 5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn

​(c) 60 % der Gesamtkosten bei Stornierung zwischen 4 Tagen und Veranstaltungsbeginn bzw. der Nichtabnahme der Leistungen am Veranstaltungstermin.

 

Für den Kunden besteht die Möglichkeit nachzuweisen, dass seitens Torbens Küche ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist (Entlastungsbeweis). Torbens Küche bleibt jedoch der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

 

§ 7 Haftung

(1) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet Torbens Küche nach den gesetzlichen Vorschriften. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Torbens Küche nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). 

(2) Sofern Torbens Küche für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen. 

(3) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit Torbens Küche eine Garantie übernommen hat, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Dritter, denen sich Torbens Küche zur Vertragserfüllung bedient.

(4) Der Kunde haftet für Beschädigungen an den bereitgestellten Liefergegenständen unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Beschädigungen, die durch seine Gäste oder sonstige Dritte im Rahmen der Veranstaltung verursacht wurden, soweit der Kunde dies zu vertreten hat. Für beschädigte Gegenstände sind die Widerbeschaffungskosten zu ersetzen, sofern eine Reparatur nicht möglich ist oder unverhältnismäßig wäre.

 

 

§ 8 Datenschutz

(1) Soweit personenbezogene Daten des Kunden oder von Dritten verarbeitet werden, geschieht dies auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. (1) S. 1 lit. b) DSGVO zur Vertragsanbahnung oder –Erfüllung. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, soweit sie hierfür nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten einer Löschung entgegenstehen. 

(2) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass er im Falle der Übermittlung von personenbezogenen Daten dritter Personen hierzu von diesen ausreichend ermächtigt wurde. 

(3) Angaben zum Verantwortlichen, zu den Rechten der betroffenen Personen sowie zu sonstigen datenschutzrechtlich relevanten Themen können der Datenschutzerklärung von Torbens Küche entnommen werden, die dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden können und ansonsten jederzeit unter https://www.torbenskueche.de/impressum-datenschutz abgerufen werden können.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie haben nicht die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der ganzen AGB zur Folge. Nichtige oder anfechtbare Bestimmungen sind so umzudeuten, dass der mit ihnen beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Ist eine Umdeutung nicht möglich, sind die Parteien verpflichtet, eine Vereinbarung zu treffen, die dem Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. 

(2) Änderungen dieser AGB bedürfen stets der Schriftform. Dies gilt insbesondere für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 

Stand Februar 2020

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